Warum - Rauchmelder Pflicht sind und warum ich diese einer Wartung unterziehen muß.

 Die rechtliche Vorgabe:

 Niedersächsische Bauordnung

(NBauO) Vom 3. April 2012

 

§ 44
Wohnungen

(5) 1In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. 2Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. 3In Wohnungen, die bis zum 31. Oktober 2012 errichtet oder genehmigt sind, hat die Eigentümerin oder der Eigentümer die Räume und Flure bis zum 31. Dezember 2015 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. 4Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder in den in Satz 1 genannten Räumen und Fluren sind die Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben, verantwortlich, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. 5§ 56 Satz 2 gilt entsprechend.

Queel: http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+ND+%C2%A7+44&psml=bsvorisprod.psml&max=true

 

§ 56
Verantwortlichkeit für den Zustand der Anlagen und Grundstücke

1Die Eigentümer sind dafür verantwortlich, dass Anlagen und Grundstücke dem öffentlichen Baurecht entsprechen. 2Erbbauberechtigte treten an die Stelle der Eigentümer. 3Wer die tatsächliche Gewalt über eine Anlage oder ein Grundstück ausübt, ist neben dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten verantwortlich. 4§ 7 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung gilt entsprechend.

Quelle: http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+ND+%C2%A7+56&psml=bsvorisprod.psml&max=true

 

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